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   Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10 P (https://dejure.org/2012,862)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.02.2012 - C-549/10 P (https://dejure.org/2012,862)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - C-549/10 P (https://dejure.org/2012,862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tomra Systems u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Geräte zur Rücknahme gebrauchter Getränkeverpackungen - Exklusivvereinbarungen, Mengenverpflichtungen und Treuerabatte als Teil einer Strategie zur Verdrängung der Wettbewerber vom Markt

  • EU-Kommission

    Tomra Systems u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Geräte zur Rücknahme gebrauchter Getränkeverpackungen - Exklusivvereinbarungen, Mengenverpflichtungen und Treuerabatte als Teil einer Strategie zur Verdrängung der Wettbewerber vom ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10
    Auch wenn in den genannten Randnummern einige Tatsachenfeststellungen in der angefochtenen Entscheidung in Frage gestellt worden sein mögen, ändert dies jedenfalls nichts daran, dass dort die Heranziehung der Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission und Michelin II in der Entscheidung(22) nicht gerügt wurde.

    Nach Zurückweisung des Vorbringens, dass bei der Beurteilung berücksichtigt werden müsse, ob die Vereinbarungen nach nationalem Recht bindende Exklusivvereinbarungen gewesen seien, habe das Gericht nicht geprüft und festgestellt, ob alle fraglichen Vereinbarungen Anreize enthalten hätten, sich ausschließlich von Tomra beliefern zu lassen, wie dies nach dem Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission erforderlich sei.

    Wie es im angefochtenen Urteil in Randnr. 296 (die mit dem Rechtsmittel nicht beanstandet wird) heißt, sind "[s]owohl ausschließliche Bezugsverpflichtungen dieser Art, unabhängig davon, ob sie gegen eine Rabattgewährung eingegangen wurden, als auch die Gewährung von Treuerabatten, die die Abnehmer zum ausschließlichen Bezug bei dem Unternehmen in beherrschender Stellung veranlassen soll, ... mit dem Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt unvereinbar: Sie beruhen nicht auf einer wirtschaftlichen Leistung, die die Belastung oder den Vorteil rechtfertigt, sondern zielen darauf ab, dem Abnehmer die Wahl zwischen mehreren Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren und anderen Herstellern den Zugang zum Markt zu verwehren."(36) Aus dem Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission und dem Kontext, in dem es in Randnr. 59 des angefochtenen Urteils angeführt wurde, geht klar hervor, dass eine Exklusivitätsverpflichtung, unabhängig von ihrem Status und ihrer Durchsetzbarkeit nach nationalem Recht, für sich genommen einen Anreiz für Exklusivität darstellt.

    5 - Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 91).

    22 - In den Erwägungsgründen 314 bis 329. Siehe Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, angeführt in Fn. 5, und Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission ("Michelin II") (T-203/01, Slg. 2003, II-4071).

    30 - D. h., dass "der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff ist, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Wirtschaftsbeteiligten unterscheiden" (siehe u. a. Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, angeführt in Fn. 5, Randnr. 91).

    36 - Siehe Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, angeführt in Fn. 5, Randnr. 90.

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10
    Siehe beispielsweise auch Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, SNCZ/Kommission (T-52/02, Slg. 2005, II-5005, Randnr. 77).

    46 - Vgl. in diesem Sinne Urteil SNCZ/Kommission (angeführt in Fn. 42, Randnr. 79) und Urteil des Gerichts vom 13. Januar 2004, JCB Service/Kommission (T-67/01, Slg. 2004, II-49, Randnrn. 187 bis 189).

  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10
    Im Urteil TeliaSonera(25) hat der Gerichtshof in Randnr. 64 entschieden, dass "die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer derartigen Praxis den Nachweis voraus[setzt], dass sie eine wettbewerbswidrige Wirkung auf dem Markt hat, wenn auch nicht unbedingt im konkreten Fall, denn es genügt der Nachweis einer potenziellen wettbewerbswidrigen Wirkung, durch die zumindest ebenso effiziente Wettbewerber wie das beherrschende Unternehmen verdrängt werden könnten".

    25 - Urteil vom 17. Februar 2011, TeliaSonera (C-52/09, Slg. 2011, I-527).

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